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Tarifmerkmale

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundlage zur Prämiendifferenzierung in der Kfz-Versicherung.

    2. Merkmale: Tarifmerkmale sind unternehmensindividuell und insbesondere vom Fahrzeug abhängig. So finden sich als Tarifmerkmale im Kfz-Versicherungsmarkt u.a. der Fahrzeugtyp, das Alter des Kraftfahrzeugs (Kfz), das Erstzulassungsdatum auf den Versicherungsnehmer, ferner die Fahrleistung und der Fahrerkreis. In der Kfz-Versicherung dienen Tarifmerkmale ausschließlich zur Berechnung der Prämie. Sie haben keinerlei Bedeutung für die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen durch den Versicherer oder für die Beendigung eines Kfz-Versicherungsvertrags. Falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Tarifmerkmalen lösen weder ein Rücktrittsrecht noch ein Kündigungsrecht des Kfz-Versicherers aus. Die Ausprägungen der Tarifmerkmale werden zu Beginn des Vertrags festgestellt bzw. zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer über Änderungen während der Laufzeit des Kfz-Versicherungsvertrags zu informieren. Das System der Tarifmerkmale in der Kfz-Versicherung ist ein Rechtsinstitut eigener Art. Es handelt sich um Spezialregeln, die dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgehen. Im Vergleich zu den Regelungen, die das VVG bei Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten (z.B. Rücktritt des Versicherers) oder bei Gefahrerhöhung (z.B. Kündigung des Versicherers) vorsieht, entfalten sie für den Versicherungsnehmer eine mildere Wirkung.

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