REIT
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Real Estate Investment Trust; börsennotierte AG, die ihre Erlöse überwiegend aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielt und für die spezielle strukturelle und steuerliche Bedingungen gelten.
Merkmale: Nach dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG), das im März 2007 verabschiedet wurde, umfasst der Unternehmensgegenstand der REIT AG im Wesentlichen den Erwerb, das Halten, die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von direkt und indirekt gehaltenen Immobilien. Bestandswohnimmobilien sind davon weitgehend ausgenommen. Der Immobilienhandel ist nur beschränkt erlaubt. Auf Unternehmensebene fällt weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an, das REITG verpflichtet die Unternehmen aber, 90 Prozent des Jahresüberschusses an die Aktionäre auszuschütten. Auf Aktionärsebene unterliegen die Gewinne dann der Abgeltungsteuer. REITs müssen zwingend am organisierten Markt notiert sein und einen anfänglichen Streubesitz von 25 Prozent und fortlaufend von mind. 15 Prozent aufweisen. Direkte Beteiligungen von 10 Prozent der Stimmrechte oder mehr sind unzulässig. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals muss 15 Mio. Euro betragen, das Mindesteigenkapital der REIT AG muss bei mind. 45 Prozent liegen. Die Aktiva müssen zu mind. 75 Prozent aus unbeweglichem Vermögen stammen. Das Die REIT AG muss ihren Sitz und die Geschäftsleitung in Deutschland haben.
International: REITs oder REIT-ähnliche Strukturen haben sich in 23 Ländern etabliert. Vorreiter waren die USA im Jahre 1960, es folgten die Niederlande 1969 und Australien 1985. Meist erst in den letzten Jahren wurden REITs in den übrigen Ländern eingeführt. Obwohl sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Detail unterscheiden, sind die Grundstrukturen vergleichbar, z.B. die weitgehende Steuerbefreiung auf Unternehmensebene in Verbindung mit einer vorgeschriebenen Ausschüttungsquote.