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Privat-Rechtsschutz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Risikobereich in der Rechtsschutzversicherung. Der Privat-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im privaten Bereich und wird sowohl Nichtselbstständigen als auch Selbstständigen regelmäßig nur i.V.m. Berufs-Rechtsschutz für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten angeboten.

    2. Merkmale: a) Versicherte Personen: Neben dem Versicherungsnehmer sind sein ehelicher bzw. eingetragener oder – unter weiteren Voraussetzungen, z.B. namentlicher Nennung – sonstiger Lebenspartner versichert, deren minderjährige Kinder sowie die volljährigen Kinder, i.d.R. soweit diese unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
    b) Versicherungsumfang: Im Privat-Rechtsschutz sind Rechtsschutzfälle versichert, die den privaten oder den nichtselbstständigen beruflichen Bereich der versicherten Personen betreffen. Nicht vom Privat-Rechtsschutz umfasst ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Kraftfahrzeugen (Verkehrs-Rechtsschutz) sowie als Eigentümer, (Ver-)Mieter, (Ver-)Pächter oder Nutzungsberechtigter von Immobilien (Immobilien-Rechtsschutz) ; für diese Risikobereiche ist eine gesonderte Absicherung – auch im Rahmen von Rechtsschutz-Paketlösungen – möglich. Der Privat-Rechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz- Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.

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