Abwasserleitung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist eine Bescheinigung zu fertigen. Ggf. müssen Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau abgesichert werden. Die Bescheinigung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Abwasserleitung
ausgehend