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Dauermietvertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Dauermietvertrag bietet den Mietern einen optimalen vertraglichen Kündigungsschutz, der weit über den üblichen Mieterschutz hinausgeht, da der Dauermietvertrag dadurch gekennzeichnet ist, dass das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist. Dauermietverträge werden seit 1953 von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aber auch von Wohnungsbaugenossenschaften abgeschlossen. Bei einem Verkauf der Wohnung muss der Käufer als künftiger Vermieter in den Dauermietvertrag eintreten.

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    Mindmap "Dauermietvertrag"

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