Dauermietvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Dauermietvertrag bietet den Mietern einen optimalen vertraglichen Kündigungsschutz, der weit über den üblichen Mieterschutz hinausgeht, da der Dauermietvertrag dadurch gekennzeichnet ist, dass das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist. Dauermietverträge werden seit 1953 von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aber auch von Wohnungsbaugenossenschaften abgeschlossen. Bei einem Verkauf der Wohnung muss der Käufer als künftiger Vermieter in den Dauermietvertrag eintreten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Dauermietvertrag
ausgehend