Ehegatte als Erbe
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Bei vorhandenem Grundbesitz ergeben sich für den Ehegatten als Erben folgende Besonderheiten:
Abschreibung |
Bei einem vermieteten Objekt wird die Abschreibung von dem hinterbliebenen Ehegatten unverändert fortgesetzt |
Eigenheimzulage |
Ist der achtjährige Förderungszeitraum eines nach dem Eigenheimzulagengesetz geförderten Objektes noch nicht abgelaufen und verstirbt der Ehegatte, der Alleineigentümer des Objektes ist, kann der andere Ehegatte die Eigenheimzulage weiter beanspruchen, wenn er Erbe des Verstorbenen wird. |
Erbschaftsteuer |
Vermieteter Grundbesitz steuerpflichtig unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge. Bewertung nach dem realistischen Verkehrswert (Grundbesitzwert). Gravierende Änderungen mit Wirkung vom 1.1.2023 durch Anwendung der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung. Eigengenutzte Immobilien sind für den Ehegatten bei Berücksichtigung des Objektes als Familienheim (§13 ErbStG) erbschaftssteuerfrei ohne Betragsbegrenzung |