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datenschutzrechtlicher Hinweis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Darlehensverträge müssen einen datenschutzrechtlichen Hinweis enthalten: Die Bank verarbeitet und nutzt die von den Darlehensnehmern erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung.

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    Mindmap "datenschutzrechtlicher Hinweis"

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