Nutzungsdauer nach Objektarten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der wirtschaftlichen Wertermittlung (Ertragswertermittlung). Die Nutzungsdauer ist meist kürzer als die technische Lebensdauer. Nutzungsdauer = Alter + Restnutzungsdauer.
Nutzungsdauer nach Objektarten gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV):
Objektarten | Nutzungsdauer in Jahren |
Wohnhäuser | 25 bis 80 |
Geschäfts- und Bürohäuser | 30 bis 60 |
Warenhäuser und Einkaufszentren | 15 bis 50 |
Hotels und Gaststätten | 15 bis 40 |
Landwirtschaftlich genutzte Objekte | 15 bis 40 |
Kliniken, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime | 15 bis 40 |
Lagerhallen, Produktionsgebäude | 15 bis 40 |
Freizeitimmobilien, Sportanlagen | 15 bis 30 |
Parkhäuser | 15 bis 40 |
SB- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte | 10 bis 30 |
Tankstellen | 10 bis 30 |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Nutzungsdauer nach Objektarten
ausgehend