Räumungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Um eine Zwangsräumung durchsetzen zu können, ist es fast immer notwendig, einen relativ hohen Kostenvorschuss an das Gericht bzw. den Gerichtsvollzieher zu zahlen. Macht der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend, muss er zwar für das Fortschaffen der Gegenstände keinen Vorschuss zahlen, entstehen dem Gerichtsvollzieher aber bspw. Kosten für die Auswechslung der Türschlösser oder andere Kosten, so sind diese vom Vermieter/ Eigentümer zu zahlen. Dennoch ist es zur Kostenreduzierung sinnvoll, das Vermieterpfandrecht geltend zu machen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abschreibung nach Eigennutzung
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Annuitätendarlehen
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Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Räumungskosten
ausgehend