Wohngeldvereinfachung
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Mit dem Wohngeldreformgesetz von 2020 wurde das Wohngeld zum 1.1.2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit sollte das Einkommen nach Abzug der Wohnkostenbelastung dieselbe Kaufkraft wie vorher behalten, außerdem wurde eine Wohngeldanpassung festgeschrieben (Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes).
Zum 1. Januar 2023 ist die bislang größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Damit können rund zwei Millionen Haushalte (bisher 600.000 Haushalte) "Wohngeld Plus" bekommen. Diese gravierende Änderung ist Teil des Entlastungspakets zur Verringerung der Energiekosten. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine neue Klimakomponente wird die Wohnkosten dämpfen, wenn sich wegen einer energetischen Gebäudesanierung die Miete erhöht.
Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten.