Sozialmiete
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Sozialmieten sind insbesondere von den jeweiligen Herstellungskosten, den regional unterschiedlichen Fördermodalitäten und den Pauschalen für Instandsetzungs- und Verwaltungskosten abhängig. Die von der Marktbewertung deshalb relativ unabhängige Mietpreisbestimmung hat auch zur Folge, dass sich Mietunterschiede innerhalb des Sozialwohnungsbestandes ergeben können, denen keine entsprechenden Wohnwertunterschiede gegenüber stehen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Sozialmiete
ausgehend