Sozialmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Sozialmieten sind insbesondere von den jeweiligen Herstellungskosten, den regional unterschiedlichen Fördermodalitäten und den Pauschalen für Instandsetzungs- und Verwaltungskosten abhängig. Die von der Marktbewertung deshalb relativ unabhängige Mietpreisbestimmung hat auch zur Folge, dass sich Mietunterschiede innerhalb des Sozialwohnungsbestandes ergeben können, denen keine entsprechenden Wohnwertunterschiede gegenüber stehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Sozialmiete
ausgehend