Anlagenprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei jedem prüfungspflichtigen Jahresabschluss (Jahresabschlussprüfung) erforderliche Prüfung des buchmäßig angewiesenen Vermögens, das dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer dienen soll (Anlagevermögen). Zu prüfen ist die Einhaltung der Vorschriften bez.
(1) der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur);
(2) der Aktivierung (Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht);
(3) der Bewertung und
(4) der Erläuterung im Anhang. Die Berichtspflichten des Abschlussprüfers im Prüfungsbericht sind zu beachten.
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