Arbeitskreis Steuerschätzung
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seit 1955 in der Bundesrepublik Deutschland bestehendes Gremium zur Erstellung der halbjährlich im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) durchgeführten und veröffentlichten Schätzung der deutschen Steuereinnahmen, sog. Steuerschätzung. Diese wird aufgrund der konjunkturellen Lage, der Prognosen der fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, des statistischen Bundesamtes (DESTATIS), der Deutschen Bundesbank, der Landesfinanzministerien, des Bundesmininisteriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände mit dem Ziel der Haushaltsplanung und Nachsteuerung des Bundeshaushalts erstellt. Diese Zusammensetzung soll die Unabhängigkeit des Gremiums sichern. Der Arbeitskreis Steuerschätzung ist beim BMF angesiedelt.