Arbeitsmarktrisiken
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1. Begriff: Die Risiken am Arbeitsmarkt bestehen darin, arbeitslos zu werden und zu bleiben.
2. Zugangsrisiko: Dieses wird gemessen entweder als Relation von arbeitslosen Personen zu Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose) (Betroffenheitsquote) oder als Verhältnis der neu aufgetretenen Arbeitslosigkeitsfälle zu den Erwerbspersonen.
3. Verbleibsrisiko: Dieses wird ausgedrückt durch die durchschnittliche (abgeschlossene) Dauer der Arbeitslosigkeit. Sie wird gemessen als Verhältnis von Durchschnittsbestand an Arbeitslosen zu Zugang an Arbeitslosen bzw. Zugang an Arbeitslosigkeitsfällen pro Periode. Zugangs- und Verbleibsrisiko ergeben zusammengenommen als Produkt die Arbeitslosenquote. Ihre Zerlegung in die beiden Risiken erlaubt eine Differenzierung der Arbeitsmarktsituation nach dem „Schweregrad" der Arbeitslosigkeit und trägt zu einer effizienteren Arbeitsmarktpolitik bei. Die Abbildung „Arbeitsmarktrisiken - Zugangs- und Verbleibsrisiken am Arbeitsmarkt” verdeutlicht diesen Zusammenhang: Die Kurven geben den „geometrischen Ort” aller Kombinationen von Zugangs- und Verbleibsrisiko an, die zur selben Arbeitslosenquote (z.B. 10 oder 5 Prozent) führen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben sich danach auszurichten,
(1) das Zugangsrisiko zu verringern,
(2) das Verbleibsrisiko zu reduzieren und
(3) somit den „Schweregrad" der Arbeitslosigkeit zu mindern.
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.