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Berufs-Rechtsschutz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Risikobereich in der Rechtsschutzversicherung. Berufs-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im beruflichen Bereich.

    2. Merkmale: Als eigenständige Vertragsart wird Berufs-Rechtsschutz regelmäßig Gewerbetreibenden und Freiberuflern unter der Bezeichnung „Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen“ angeboten. Versichert sind dann Rechtsschutzfälle, die in sachlichem Zusammenhang mit der im Versicherungsantrag bzw. -schein bezeichneten selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen. Mitversichert sind alle vom Versicherungsnehmer beschäftigte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Nicht vom Berufs-Rechtsschutz umfasst ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Kraftfahrzeugen (Verkehrs-Rechtsschutz) sowie als Eigentümer, (Ver-)Mieter, (Ver-)Pächter oder Nutzungsberechtigter von Immobilien (Immobilien-Rechtsschutz). Für diese Risikobereiche ist eine gesonderte Absicherung – auch im Rahmen von Rechtsschutz-Paketlösungen – möglich. Berufs-Rechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Arbeitnehmer erhalten Berufs-Rechtsschutz meist nur im Rahmen von Rechtsschutzpaketen (Privat-Rechtsschutz), mit zunehmender Tendenz aber auch als eigenständige Vertragsart.

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