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Bewirtschaftungsgemeinschaft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gewannenbewirtschaftung; Form der Kooperation unter Landwirten, die darauf abzielt, ohne Veränderung der Pacht- und Eigentumsverhältnisse die Feldstücke einer Gemarkung über die Grenzen einzelner, bestehender Parzellen und Betriebe hinweg gemeinschaftlich als größere Einheit zu bewirtschaften. Den Kern einer Bewirtschaftungsgemeinschaft bildet ein der Größe der Kooperationseinheit angepasster Maschinenpark. Die Gestaltung der Fruchtfolge und alle Bearbeitungsvorgänge werden gemeinsam geplant und durchgeführt, als ob es sich um einen großen Betrieb handelt. Durch Betriebsgrößenvorteile und Flächenstrukturverbesserungen lassen sich Degressionseffekte bei sämtlichen Kosten des Ackerbaus (Saat-, Dünge-, Pflanzenschutz-, Ernte- und Transportkosten) auch für kleine Betriebe realisieren. Zur genauen flächenanteilsmäßigen Zuordnung der Bewirtschaftungskosten (z.B. für Saat, Düngung und Pflanzenschutz) zu den einzelnen Landwirten und deren Abrechnung, aber auch im Hinblick auf den Erhalt landwirtschaftlicher Direktzahlungen, ist der Einsatz modernster Technik (z.B. GPS-Systeme) notwendig. Ferner müssen der Großteil der Flächen der beteiligten Landwirte räumlich aneinander anschließen sowie die einzelbetrieblichen Fruchtfolgen und Bewirtschaftungsformen (intensiv/extensiv, konventionell/ökologisch, pfluglos/wendend) möglichst homogen sein.

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