Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums; Sitz in Hamburg, Außenstellen in Rostock und Sülldorf.
Rechtsgrundlage: Seeaufgabengesetz i.d.F. vom 17.6.2016 (BGBl. I S. 1489) m.spät.Änd. 1990 zusammengelegt aus dem Deutschen Hydrographischen Institut und dem Bundesamt für Schiffsvermessung.
Aufgaben: Vermessung von Seeschiffen nach nationalen und internationalen Vorschriften; Seevermessung; Zentralstelle für die Binnenschiffeichung und Fachaufsicht über Schiffseichämter des Bundes; Ausstellung von Flaggendokumenten; Ausstellung von Befähigungsnachweisen für Seeleute; Internationales Seeschifffahrtregister und Flaggenregister; Förderungsprogramme für die dt. Schifffahrt.
Mindmap "Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)"
Hilfe zu diesem FeatureLiteraturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Berufsausbildung
Betrieb
Bevollmächtigter
Datenschutz
Delegation
Gemeinde
Gewerbe
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
anerkannter Ausbildungsberuf
juristische Person
öffentlicher Dienst
eingehend
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
ausgehend
eingehend
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
ausgehend