Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums; Sitz in Hamburg, Außenstellen in Rostock und Sülldorf.
Rechtsgrundlage: Seeaufgabengesetz i.d.F. vom 17.6.2016 (BGBl. I S. 1489) m.spät.Änd. 1990 zusammengelegt aus dem Deutschen Hydrographischen Institut und dem Bundesamt für Schiffsvermessung.
Aufgaben: Vermessung von Seeschiffen nach nationalen und internationalen Vorschriften; Seevermessung; Zentralstelle für die Binnenschiffeichung und Fachaufsicht über Schiffseichämter des Bundes; Ausstellung von Flaggendokumenten; Ausstellung von Befähigungsnachweisen für Seeleute; Internationales Seeschifffahrtregister und Flaggenregister; Förderungsprogramme für die dt. Schifffahrt.