Deutsche Werbewissenschaftliche Gesellschaft e.V. (DWG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sitz in Köln. Gemeinnütziger Verein; knüpft an die Tradition der Gelehrtengesellschaft gleichen Namens von 1919 an.
Mitgliedschaft: Voraussetzung sind fachliche und berufliche Qualifikation sowie Unterstützung der Gesellschaftsziele.
Aufgaben: Vertretung und Förderung der Werbewissenschaft unter dem Leitsatz „Wissenschaftstransfer in die Praxis, Problemtransfer in die Wissenschaft”. Ziel ist die Erhöhung der Werbewirksamkeit und die Vermeidung von Missbrauch der Werbung in allen gesellschaftlichen Bereichen (unlautere Werbung).
Tätigkeitsbereich: Durchführung einer jährlichen Tagung mit Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis; Herausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift „Transfer Werbeforschung & Praxis”.
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