Drittvergleich
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Begriff aus dem Körperschaftsteuerrecht: Ein Begriff im Zusammenhang mit der früheren Regelung der Gesellschafterfremdfinanzierung: Überstieg ein Gesellschafterdarlehen bei einer Kapitalgesellschaft einen gesetzlich anerkannten Toleranzbereich (Safe Heaven), wurde bei der Frage, ob das Darlehen steuerlich anerkannt oder aufgrund der Sonderregelungen über die Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG) als Umgehung der Gewinnbesteuerung eingestuft werden sollte, der Vergleich zu fremden Dritten herangezogen. Es wurde darauf abgestellt, ob ein fremder Dritter das Darlehen zu vergleichbaren Konditionen gegeben hätte oder ob ohne die Kreditgewährung durch den Gesellschafter Eigenkapital hätte aufgenommen werden müssen. - Die Regelung ist obsolet geworden durch die neu eingeführte Regelung über die Zinsschranke. - Anders: Dealing-at-Arm´s-length-Grundsatz, Fremdvergleichsgrundsatz. - Vgl. auch: verdeckte Gewinnausschüttungen, verdeckte Einlage.