Einkaufsring
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkaufsgemeinschaft von Handelsunternehmen als horizontale Kooperation. Der Einkauf wird durch ein Ringmitglied für die übrigen Mitglieder zentral getätigt. Die einkaufende Unternehmung tritt entweder im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder im Namen und für Rechnung der Ringunternehmen auf.
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