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Einspaltenjournal

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kaum noch gebräuchliche Einrichtung der Durchschreibebuchführung. Im Journal finden alle Betriebsvorfälle entweder in Urschrift oder in Durchschrift in einem Spaltenpaar („Soll und Haben” oder „Belastung und Gutschrift”) Aufnahme.

    Vgl. Abbildung „Einspaltenjournal”.

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    Mindmap "Einspaltenjournal"

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