Einspaltenjournal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kaum noch gebräuchliche Einrichtung der Durchschreibebuchführung. Im Journal finden alle Betriebsvorfälle entweder in Urschrift oder in Durchschrift in einem Spaltenpaar („Soll und Haben” oder „Belastung und Gutschrift”) Aufnahme.
Vgl. Abbildung „Einspaltenjournal”.
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