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Energieverbrauchskennwert

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Wird das übliche Maß deutlich überschritten, werden Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine sog. Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen. Damit werden außergewöhnliche Wetterverhältnisse sowie regionale Unterschiede ausgeglichen. Grundsätzlich erlaubt auch der Energieverbrauchskennwert keine exakten Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.

    Vgl. auch Energieverbrauchsausweis.

     

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    Mindmap "Energieverbrauchskennwert"

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    Mindmap Energieverbrauchskennwert Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/energieverbrauchskennwert-52970 node52970 Energieverbrauchskennwert node52969 Energieverbrauchsausweis node52970->node52969 node52968 Energiebedarfsausweis node52968->node52970

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