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Energieverbrauchsausweis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Energieausweis, der auf der Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt wird. Dabei wird der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch berechnet. Bei einem Wohngebäude ist der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasseraufbereitung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben.
    Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind folgende Verbrauchsdaten zu verwenden:

    1. Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten für das gesamte Gebäude,
    2. andere geeignete Verbrauchsdaten, insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen, oder
    3. eine Kombination der Verbrauchsdaten zu 1. und 2.

    Den zu verwendenden Verbrauchsdaten sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf.

    Der Aussteller hat ein bestehendes Gebäude, für das er einen Energieausweis erstellt, vor Ort zu begehen oder sich für eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen zu lassen und im Energieausweis Empfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) zu geben (§84 GEG).

    Vgl. auch Energieverbrauchskennwert.

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