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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erfahrungsaustauschgruppe; Zusammentreffen von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen, untereinander i.d.R. nicht unmittelbar konkurrierender Händlern zum Erfahrungsaustausch, z.B. über die Beurteilung mittels Kennzahlen abgebildeter Betriebsergebnisse oder über Resultate von Aktionen bzw. von Fortbildungen.

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