Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte, die sich für ausübende Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller und Veranstalter ergeben oder auf Hersteller oder Veranstalter übertragen sind. Sitz in Berlin.