Baulandsteuer
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Grundsteuer C; Maßnahme im Rahmen der Grundsteuer mit dem Ziel, eine Preissteigerung des Grund und Bodens infolge von Nutzungsumwidmungen steuerlich zu erfassen. Die Baulandsteuer wurde nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben. Pläne dieser Art wurden wieder in den 1970er-Jahren intensiv diskutiert; sie scheiterten vornehmlich an Zurechnungsproblemen. Mittlerweile haben sich die Schwerpunkte verschoben: Die zunehmend restriktive Baulandausweisung der Gemeinden hat die angebotssteigende Wirkung steuerlicher Pläne uninteressant werden lassen.
Vgl. auch Planungswertausgleich.
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