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Handelsfachwirt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vertiefende Qualifikation, die auf der betrieblichen Ausbildung zum Einzel- oder Großhandelskaufmann aufsetzt bzw. nach mehrjähriger einschlägiger Tätigkeit im Handel erworben werden kann. Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

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