Indossamentverbindlichkeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die aus Wechselunterschriften entstehenden Eventualverpflichtungen (aus eigenen Ziehungen, aus Bürgschaften, v.a. Wechsel- und Scheckbürgschaften und Avalkrediten sowie aus Indossamenten). Eine Inanspruchnahme ist nur bei Zahlungsunfähigkeit der anderen aus dem Wechsel Verpflichteten zu erwarten; infolgedessen Ausweis außerhalb der Bilanzsumme (unter dem Strich) gemäß § 251 HGB (Haftungsverhältnisse). Von bes. Bedeutung in der Bankbilanz.
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