Laufbilder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Filme, denen mangels hinreichender Eigentümlichkeit kein Urheberrechtsschutz zukommt, denen aber als dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte eingeschränkter Rechtsschutz gewährt wird (§ 95 UrhG, Filmwerk).
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