Leistungsbündel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Güter, die sich aus Sachgütern und Dienstleistungen zusammensetzen.
2. Merkmale: Anstelle einer strengen Abgrenzung von Sachgütern und Dienstleistungen werden oft alle Güter als Leistungsbündel aufgefasst, die aus bestimmten Anteilen beider Güterkategorien bestehen.
3. Ausprägungen: Durch Gegenüberstellung der beiden für Dienstleistungen als typisch erachteten Merkmale „Immaterialität” und „Grad der Integration des externen Faktors” lassen sich verschiedene Typen von Leistungsbündeln identifizieren, vgl. Abbildung „Leistungsbündel”.
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