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Medicator AG

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Auffanggesellschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV), die in einer Brancheninitiative im Juli 2003 gegründet wurde. Die Medicator AG steht bereit, die Erfüllung der Versicherungsverträge zu sichern, falls ein Krankenversicherungsunternehmen in eine finanzielle Notlage oder sogar in die Insolvenz geraten sollte. Die Medicator AG übernimmt damit ähnliche Aufgaben wie die Protektor Lebensversicherungs-AG für den Bereich der Lebensversicherungen. Die Medicator AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt neben den gesetzlichen Sicherungsmitteln über ein Haftungskapital in Höhe von 1 Mrd. Euro. Alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

    2. Sicherungsfall: Sollte der Fall der finanziellen Notlage eintreten – was bislang in der PKV noch nie der Fall war – übernimmt die Medicator AG den gesamten Bestand an Krankenversicherungsverträgen einschl. der zur Deckung der Verpflichtungen aus diesen Verträgen notwendigen Forderungsansprüche. Die Aufgabe der Auffanggesellschaft besteht darin, die übertragenen Bestände sobald wie möglich auf aktive Krankenversicherer weiter zu übertragen und dort in eine wachsende und sich weiter entwickelnde Versichertengemeinschaft einzubinden. Die laufenden Versicherungsfälle werden in der Zwischenzeit von der Medicator AG bzw. von deren Dienstleistern erfüllt.

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