Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
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Abk. MietRÄndG; das Mietrechtsänderungsgesetz (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln) vom 11.3.2013 enthält die einzelnen erforderlich gewordenen Änderungen in diversen Gesetzen.
Art. 1 | Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
Art. 2 | Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch |
Art. 3 | Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes |
Art. 4 | Änderung der Zivilprozessordnung |
Art. 5 | Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung |
Art. 6 | Änderung des Gerichtskostengesetzes |
Art. 7 | Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes |
Art. 8 | Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes |
Art. 9 | Inkrafttreten |
Die Änderungen umfassen folgende Regelungskomplexe:
- Energetische Sanierung von Wohnraum
- Förderung des Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch spezialisierte Unternehmen)
- Bekämpfung des Mietnomadentums
- Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
- Ermächtigung der Bundesländer zur Veränderung der Kappungsgrenze zur Abdämpfung des Anstiegs der Bestandsmieten
Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) vom 21.4.2015 sind mit Wirkung vom 1.6.2015 weitere Änderungen erfolgt:
- Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn
- Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
- Ausnahmen
- Auskunft über die Miete
- Regelung über die Wohnungsvermittlung/Bestellerprinzip