Objektförderung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die staatlichen Förderungsmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, die sich ausschließlich auf die Subventionierung des Wohnraumes beziehen. Objektförderung erfolgt über Vergabe von zinsverbilligten Darlehen und/oder durch Zinsbeihilfen an Bauherrn. Bezug geförderter Wohnungen nur durch Personen mit Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze, die sich mit der Zahl der zur Familie gehörenden Personen (deren Einkommen einen Höchstbetrag nicht überschreitet) erhöht.
Vgl. auch Subjektförderung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aussperrung Bedarfsgerechtigkeit Bedarfsprinzip Erwerbsminderung Fürsorgeprinzip Gesundheitswesen Invalidität Jugendhilfe Krankenhaus Krankenversicherung Rente Selbstverwaltung Sozialleistungen Sozialpolitik Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungsprinzip soziale Sicherung Äquivalenzprinzip
eingehend
Objektförderung
ausgehend
eingehend
Objektförderung
ausgehend