soziale Sicherung des Wohnens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Überblick: Wohnen ist kein gewöhnliches Konsumgut, da es zum lebensnotwendigen Bedarf gehört. Deswegen soll jedem Bürger ein angemessenes und ggf. familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich möglich sein.
2. Arten: a) soziale Wohnraumförderung: Durch die staatliche Förderung von Mietwohnraum sowie selbst genutzten Wohneigentums (Objektförderung) soll einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen mittelbar geholfen werden, eine angemessene Wohnung zu erhalten.
b) Wohngeld: Teil des Systems der sozialen Sicherung. Als unmittelbare Subjektförderung ergänzt es die Objektförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungspolitik. Wohngeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag gewährt.
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