organisation ad personam
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
personelle Betriebsorganisation; Abgrenzung der Kompetenzen (Kompetenzabgrenzung) im Rahmen der Organisationsgestaltung nach Maßgabe der Vorstellungen bzw. Präferenzen oder auch Eignungen eines Handlungsträgers mit ausgeprägter Persönlichkeit oder Machtstellung in der Unternehmung (z.B. Eigentümer-Unternehmer). Beim Ausscheiden der betreffenden Person entstehen i.d.R. Nachfolgeprobleme oder Kosten der Reorganisation.
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