Planungsabteilung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Abteilung in der Organisation, in der die Verantwortung für die Konzeption und Durchführung der Unternehmensplanung angesiedelt ist.
2. Merkmale: Diese Abteilung arbeitet meist einem für die Planung zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung zu. Heutzutage eher selten werden in dieser Abteilung auch die Inhalte der Pläne der einzelnen Bereiche erarbeitet. Häufig ist eine solche Abteilung auch als Stabsstelle (Stab) im Corporate Center diversifizierter Unternehmen anzutreffen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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