Planungshorizont
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: zeitlicher Endpunkt der Bezugszeit der Pläne.
2. Merkmale: wird häufig in Abhängigkeit der Geschäftszyklen festgelegt. Der subjektive Planungshorizont schließt noch den Zeitraum der Auswirkungen des Planes mit ein (Prognosereichweite).
Vgl. auch Unternehmensplanung, Planungsperiode, Fristigkeit.
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