Polizeiverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anordnung der Polizei als allg. Gefahrenabwehrbehörde, die ein Gebot oder Verbot für eine unbeschränkte Anzahl von Fällen enthält und an eine individuell nicht bestimmbare Anzahl von Personen gerichtet ist. Eine Polizeiverordnung darf nur in notwendigen Fällen aufgrund einer allg. gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden. Sie muss im Rahmen der polizeilichen Befugnisse liegen und darf nicht in Widerspruch zu Gesetzen oder Anordnungen höherer Behörden stehen.
Gegensatz: Polizeiverfügung.
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