Private Hochschule
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Private Hochschulen sind Hochschulen in privater Trägerschaft, die staatlich anerkannt und somit zur Vergabe akademischer Grade berechtigt sind. Begrifflich zu trennen sind kirchliche Hochschulen.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung privater Hochschulen ist § 70 des Hochschulrahmengesetzes des Bundes, weitergehende Regelungen im Landesrecht sind möglich. Hochschulen in privater Trägerschaft sind in Deutschland ein relativ junges Phänomen, die erste private Hochschule wurde 1980 gegründet. Der Anteil der Studierenden an privaten Hochschulen lag 2012 bei gut 5 % aller Studierenden, über die letzten Jahre kann jedoch ein kontinuierlicher Anstieg beobachtet werden.
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