ruhende Konten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die durch Geschäftsvorfälle selten, zumeist nur beim Vierteljahres- bzw. Jahresabschluss durch Buchungen veränderten Konten, in der Hauptsache die Anlage- und langfristigen Kapitalkonten, auf denen zwischenzeitlich keine materiellen Veränderungen stattgefunden haben. Ruhende Konten werden im IKR in den Kontenklassen 0 (Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen), 1 (Finanzanlagen) und 3 (Eigenkapital, Wertberichtigungen und Rückstellungen) geführt.
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