Sozialkatalog
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Verkauf von großen Wohnungsbeständen der öffentlichen Hand und von Wohnungsbaugesellschaften soll nicht zulasten der meist sozialschwachen Mieter gehen. Deshalb werden umfangreiche Sozialkataloge aufgestellt, die von den Investoren auch einzuhalten sind. Ohnehin haben die sog. Altmieter einen weitgehenden Schutz (Umwandlungsschutz), wissen aber oftmals nicht um ihre Rechte und schaden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Nachbarn. Auch ist fraglich, ob die Sozialkataloge auch mehrfache Weiterverkäufe „überstehen“.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
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