Sozialkatalog
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Verkauf von großen Wohnungsbeständen der öffentlichen Hand und von Wohnungsbaugesellschaften soll nicht zulasten der meist sozialschwachen Mieter gehen. Deshalb werden umfangreiche Sozialkataloge aufgestellt, die von den Investoren auch einzuhalten sind. Ohnehin haben die sog. Altmieter einen weitgehenden Schutz (Umwandlungsschutz), wissen aber oftmals nicht um ihre Rechte und schaden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Nachbarn. Auch ist fraglich, ob die Sozialkataloge auch mehrfache Weiterverkäufe „überstehen“.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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