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Sozialkatalog

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Verkauf von großen Wohnungsbeständen der öffentlichen Hand und von Wohnungsbaugesellschaften soll nicht zulasten der meist sozialschwachen Mieter gehen. Deshalb werden umfangreiche Sozialkataloge aufgestellt, die von den Investoren auch einzuhalten sind. Ohnehin haben die sog. Altmieter einen weitgehenden Schutz (Umwandlungsschutz), wissen aber oftmals nicht um ihre Rechte und schaden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Nachbarn. Auch ist fraglich, ob die Sozialkataloge auch mehrfache Weiterverkäufe „überstehen“.

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