Sparkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein bei einem Kreditinstitut geführtes Konto, auf dem Geldeinlagen verbucht werden, die nicht den Zwecken des Zahlungsverkehrs, sondern der Anlage dienen. Als solches v.a. durch Ausfertigung eines Sparbuchs gekennzeichnet. Das Sparkonto muss immer ein Guthaben aufweisen; es erlischt, wenn die Einlage zurückgezahlt ist.
Vgl. auch Spargiroverkehr, Spareinlage.
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