subventionserhebliche Tatsachen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tatbestand des Subventionsbetruges:
(1) Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind;
(2) Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist (Legaldefinition in § 264 VIII StGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
subventionserhebliche Tatsachen
ausgehend