Sukzessionsschutz
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Grundsatz im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, wonach die Übertragung des Rechts oder die Einräumung von Nutzungsrechten solche Lizenzen (Nutzungsrechte) unberührt lässt, die vom Rechtsinhaber zuvor Dritten übertragen worden sind (§ 30 V MarkenG, § 15 III PatG). Der Sukzessionsschutz war für ausschließliche Lizenznehmer immer unbestritten und wird aus der dinglichen Wirkung ausschließlicher Nutzungsrechte hergeleitet, für einfache Lizenzen (Nutzungsrechte) war streitig, ob dem Inhaber des einfachen Nutzungsrechts Sukzessionsschutz zu gewähren ist. § 30 V MarkenG, § 15 III PatG erkennen den Sukzessionsschutz nunmehr auch zugunsten des einfachen Lizenznehmers ausdrücklich an, im Urheberrecht folgt er nach heutiger Meinung aus der dinglichen Wirkung auch einfacher Nutzungsrechtsübertragungen.