Direkt zum Inhalt

Unterlassungsklage

(weitergeleitet von Unterlassungsklagengesetz)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Klage auf Unterlassung bestimmter Handlungen.

    Vgl. auch Unterlassungsanspruch, vorbeugende Unterlassungsklage, wiederherstellende Unterlassungsklage.

    2. Klage nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) i.d.F. vom 27.8.2002 m.spät.Änd.
    a) Das Unterlassungsklagengesetz eröffnet bestimmten Verbänden und Einrichtungen einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Unterlassung gegen denjenigen, der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nach den §§ 307–309 BGB unwirksam sind, verwendet oder empfiehlt. Im Fall des Empfehlens auch Widerruf.
    b) Dasselbe gilt bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken gegenüber denjenigen, die in anderer Weise den u.a. in §§ 2, 2a und 4a Abs. 1 UKlaG genannten Verbraucherschutzvorschriften zuwiderhandeln. Das sind insbes. die verbraucherschützenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, nämlich Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge, Verbrauchsgüterkäufe, Teilzeit-Wohnrechtsverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, Verbraucherdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge, Reiseverträge, Darlehensvermittlungsverträge und Zahlungsdiensteverträge. Dazu gehören auch die Vorschriften zur Umsetzung der Art. 5, 10 und 11 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ABl. EWG Nr. L 178 S 1), das Fernunterrichtsgesetz, die Vorschriften des Bundes- und Landesrechts zur Umsetzung der Art. 10 bis 21 der Fernsehrichtlinie 89/552/EWG, die entsprechenden Vorschriften des Arzeimittelgesetzes sowie des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens, des § 126 des Investmentgesetzes, des Abschnitts 6 des Wertpapierhandelsgesetzes, des Rechtsdienstleistungegesetzes, der entsprechenden Vorschriften des Erneuerbare-Energie-Gesetzes sowie des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes und des § 95b Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes.
    c) Wer  zu den anspruchsberechtigten Stellen gehört, regeln die §§ 3 bis 4a Abs. 2 UKlaG.
    d) Auf das Verfahren finden mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften der ZPO und der § 12 Abs. 1, 2 und 4 UWG Anwendung, sofern sich aus dem UKlaG nichts anderes ergibt (siehe § 5 UKlaG). Ausschließlich zuständig ist i.d.R. das Landgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Die Landesregierungen können die Zuständigkeit konzentrieren (§ 6 UKlaG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Unterlassungsklage"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Unterlassungsklage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterlassungsklage-46948 node46948 Unterlassungsklage node30794 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) node46948->node30794 node48741 Unterlassungsanspruch node46948->node48741 node50043 wiederherstellende Unterlassungsklage node46948->node50043 node48350 vorbeugende Unterlassungsklage node46948->node48350 node32361 einstweilige Verfügung node37148 Klage node33103 Eigentumsvorbehalt node30794->node33103 node48741->node50043 node51054 Verschulden node48741->node51054 node48741->node48350 node50043->node37148 node50043->node48350 node53833 Unterlassungsklagengesetz node53833->node46948 node31267 Deutsches Kartellrecht node31267->node48741 node48350->node32361 node48350->node37148 node45724 Sachmängelhaftung node45724->node30794 node41898 Kaufvertrag node41898->node30794 node48890 Verjährung node48890->node30794
    Mindmap Unterlassungsklage Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterlassungsklage-46948 node46948 Unterlassungsklage node30794 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) node46948->node30794 node48741 Unterlassungsanspruch node46948->node48741 node48350 vorbeugende Unterlassungsklage node46948->node48350 node50043 wiederherstellende Unterlassungsklage node46948->node50043 node53833 Unterlassungsklagengesetz node53833->node46948

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete