Wirtschaftsdidaktik
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1. Begriff: Arbeitsbereich der Wirtschaftspädagogik (Berufs- und Wirtschaftspädagogik), der als Fachdisziplin die wissenschaftliche Aufklärung der Voraussetzungen, Prozesse und Ergebnisse institutionell organisierten Lernens und Lehrens im Bereich wirtschaftsberuflicher Fächer zum Gegenstand hat und i.d.R. zugleich als Bereichsdidaktik auf das berufliche Bildungswesen, bes. berufsbildende Schulen, bezogen ist.
2. Abgrenzung zur wirtschaftsberuflichen Curriculumentwicklung: Wirtschaftsdidaktik überschneidet sich z.T. mit dem Aufgabenfeld der wirtschaftsberuflichen Curriculumentwicklung. Ist weniger stark auf komplexe gesellschaftsbezogene Begründungs- und Rechtfertigungszusammenhänge, sondern stärker auf konkrete, gegenwärtige Orientierungsbedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Die Entwicklung unterrichtsrelevanter Technologien und Instrumente tritt als Aufgabe hinzu, die i.d.R. durch eine kritisch-emanzipative Funktion ergänzt wird, die auf kritische Reflexion und normativ gerechtfertigte Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Unterrichtspraxis zielt.
3. Wissenschaftssystematische Einordnung: Wirtschaftsdidaktik ist im Schnittpunkt erziehungs- und fachwissenschaftlicher (Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Jura) Fragestellungen angesiedelt. Entsprechend der Komplexität des Problemfeldes finden sich weitere interdisziplinäre Bezüge v.a. zur Arbeits- und Berufsforschung, Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft und Sozialphilosophie.