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Arbeitspädagogik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Als Wissenschaftsdisziplin Teilbereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, der das Ziel verfolgt, „den Zusammenhang zwischen der Entfaltung des persönlichen Leistungsvermögens (des Leistungsantriebs und der Leistungsfähigkeit) und dem Wachstum der Persönlichkeit systematisch zu erforschen und nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen zu gestalten” (Riedel). Kennzeichnend für die von Riedel und Dörschel geprägte Arbeitspädagogik ist der Versuch, arbeitsorganisatorisch-effektivitätsorientierte Aspekte mit erzieherischen Gesichtspunkten zu einer „Anthropologie der Arbeit” zu verbinden. In neueren Ansätzen deutet sich eine intensivere Zusammenarbeit mit der Arbeitswissenschaft, -soziologie und -psychologie an; das Forschungsanliegen ist stärker subjektbezogen auf die Gestaltung persönlichkeitsförderlicher Arbeitsformen und -bedingungen gerichtet.

    2. Im pädagogisch-praktischen Handlungsfeld bezeichnet Arbeitspädagogik eine auf die praktischen Bedürfnisse der betrieblichen Ausbildung gerichtete Methodenlehre der Arbeitserziehung bzw. -unterweisung. Sie hat bes. Bedeutung durch die seit 1972 erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnungen (AEVO) gewonnen, die den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse verlangen.

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    Mindmap "Arbeitspädagogik"

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