Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auf tariflicher Grundlage bestehendes System der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Versorgungsträger sind öffentlich-rechtliche Pensionskassen (Zusatzversorgungskassen insbesondere für kommunale Angestellte und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder insbesondere für Angestellte des Bundes und der Länder). Das BetrAVG sieht für den öffentlichen Dienst in §§ 18 und 30d Sonderregelungen vor.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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